Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen, digitale Produkte, Downloads, Projektarbeiten, Projektpartnerschaften und sonstige Geschäftsmodelle von CROPS, soweit nicht im jeweiligen Angebot, Projektvertrag, Lizenzmodell oder einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen CROPS und seinen Kunden, Nutzern, Auftraggebern, Projektpartnern, Ideengebern, Lizenznehmern, Affiliates und – soweit ausdrücklich vereinbart – Finanzierungspartnern. Sie erfassen insbesondere die Planung und Umsetzung digitaler Projekte, Websites, Plattformen, Apps, WordPress-/WooCommerce-Plugins, Shopify-Apps, Automatisierungen, Integrationen, Beratungs- und Entwicklungsleistungen, digitale Produkte, Downloads, Lizenzen, projektbezogene Partnerschaften, Erfolgs- und Umsatzbeteiligungen sowie den Verkauf oder die Übertragung von Projekten und digitalen Assets.
Für einzelne Projekte, Aufträge, Produkte oder Beteiligungsmodelle können zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen gelten. Bei Widersprüchen gehen individuell vereinbarte Angebote, Leistungsbeschreibungen, Projektverträge, Lizenzbedingungen oder Beteiligungsverträge diesen AGB vor.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn CROPS ihrer Anwendung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragspartner und Begriffe
Vertragspartner ist CROPS Projekt Agentur, FN 611409 g, mit Sitz in Feldkirch, Österreich, soweit im konkreten Angebot oder Vertrag kein anderer Rechtsträger genannt wird. Die vollständigen Anbieterangaben stehen im Impressum. „CROPS“ bezeichnet den Projekt-, Entwicklungs- und Produktbereich einschließlich der unter CROPS angebotenen digitalen Leistungen und Projekte.
Projekt bezeichnet ein eigenständiges Vorhaben, Produkt, Plattformkonzept, digitales Geschäftsmodell oder Entwicklungsprojekt. Auftragsarbeit ist eine entgeltliche Leistung für einen bestimmten Auftraggeber. Digitales Produkt umfasst insbesondere Plugins, Apps, Software, Dateien, Vorlagen, Dokumentationen oder sonstige digital bereitgestellte Inhalte. Projektpartnerschaft ist eine gesondert vereinbarte Zusammenarbeit, bei der Leistungen, Rechte, Vergütung, Beteiligung, Risiko und gegebenenfalls Exit-Regeln individuell festgelegt werden.
3. Vertragsschluss
Darstellungen auf Websites, Projektseiten, Produktseiten, Roadmaps, Präsentationen oder in unverbindlichen Vorgesprächen stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots, Bestätigung einer Bestellung, Freischaltung eines kostenpflichtigen Produkts, Abschluss eines Projekt- oder Beteiligungsvertrags oder durch eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung zustande.
CROPS kann einen Auftrag ablehnen, wenn technische, rechtliche, wirtschaftliche oder organisatorische Gründe gegen die Umsetzung sprechen oder wenn notwendige Informationen fehlen.
4. Leistungsumfang von CROPS
CROPS entwickelt und betreut digitale Produkte und Projekte sowohl im Kundenauftrag als auch als eigene oder gemeinsam mit Partnern entwickelte Vorhaben. Art, Umfang, Termine, Vergütung und konkrete Ergebnisse ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Sofern nicht ausdrücklich als Erfolg geschuldet, beziehen sich Beratungs-, Entwicklungs-, Marketing-, SEO-, Konzeptions- und Optimierungsleistungen auf die fachgerechte Tätigkeit. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, Umsatz, Gewinn, Ranking, Marktanteil, Finanzierungsabschluss oder Projekterfolg wird nicht garantiert.
5. Auftragsarbeiten und individuelle Entwicklung
Auftragsarbeiten können insbesondere als Fixpreisprojekt, nach Aufwand, in Meilensteinen, als laufende Weiterentwicklung oder in einem hybriden Modell vereinbart werden. Maßgeblich sind Angebot, Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls Pflichtenheft.
- Leistungsänderungen: Anforderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs gelten als Change Request und können gesondert angeboten und verrechnet werden.
- Meilensteine: Teilprojekte können nach definierten Meilensteinen geliefert, geprüft und abgerechnet werden.
- Mitwirkung: Verzögerungen, die durch fehlende Freigaben, Inhalte, Zugangsdaten, Testdaten oder Entscheidungen des Auftraggebers entstehen, verschieben vereinbarte Termine angemessen.
- Drittleistungen: Hosting, Domains, Zahlungsanbieter, externe APIs, Lizenzen, Themes, Plugins, App-Store-Gebühren und sonstige Fremdkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Betrieb und Wartung: Laufender Betrieb, Monitoring, Wartung, Updates, Support oder Weiterentwicklung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Auftrags sind.
6. Digitale Produkte, Downloads, Plugins, Apps und Lizenzen
Digitale CROPS-Produkte werden in der zum Zeitpunkt der Bereitstellung beschriebenen Version und Funktionalität bereitgestellt. Produktbeschreibung, Lizenzmodell, zulässige Anzahl von Installationen oder Websites und gegebenenfalls Laufzeit sind Bestandteil des jeweiligen Angebots.
Soweit ein Produkt eine Lizenzaktivierung verwendet, dürfen zur Lizenzprüfung technisch erforderliche Informationen wie Lizenzstatus, Produkt, Version, Installationskennung, Domain sowie notwendige technische Statusinformationen verarbeitet werden. Passwörter, API-Schlüssel, Datenbankinhalte oder vergleichbare sensible Inhalte werden für eine reine Lizenzprüfung nicht benötigt.
Vor Installation oder Update von Software ist der Kunde für ein aktuelles und wiederherstellbares Backup seiner Website beziehungsweise seines Systems verantwortlich. Software-Updates können Wechselwirkungen mit WordPress, WooCommerce, Themes, PHP-Versionen, Drittanbieter-Plugins, externen APIs oder individuellen Anpassungen haben.
Ein Anspruch auf unbegrenzte zukünftige Weiterentwicklung, dauerhafte Kompatibilität mit später veröffentlichten Drittanbieterversionen oder die kostenlose Umsetzung neuer Funktionen besteht nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.
7. Projektideen, Ideengeber und Projektpartnerschaften
Personen oder Unternehmen können CROPS Ideen, Konzepte oder Projekte zur Prüfung vorlegen. Die Übermittlung einer Idee begründet noch keine Pflicht zur Umsetzung, Vergütung, Beteiligung, Geheimhaltung oder Exklusivität, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde.
Nach Prüfung kann CROPS insbesondere eines der folgenden Modelle anbieten: klassische Auftragsentwicklung, gemeinsames Projekt, Lizenzmodell, Revenue-Share-Modell, erfolgsabhängige Vergütung, Einmalvergütung, projektbezogene Beteiligung, vollständige oder teilweise Projektübernahme oder eine Kombination daraus.
Ideengeber können je nach Vereinbarung aktiv an einem Projekt mitarbeiten oder passiv beteiligt sein. Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung entstehen daraus weder Gesellschaftsanteile noch Stimmrechte, Geschäftsführungsbefugnisse, Eigentum an CROPS-Komponenten oder ein Anspruch auf bestimmte zukünftige Erträge.
8. Beteiligungs- und Vergütungsmodelle
CROPS kann projektabhängig unterschiedliche wirtschaftliche Modelle vereinbaren. Dazu gehören insbesondere:
- einmalige Vergütung für Idee, Konzept, Rechte oder definierte Leistungen;
- laufende Umsatzbeteiligung oder Revenue Share;
- Gewinn- oder EBIT-bezogene Beteiligung;
- erfolgsabhängige Vergütung bei definierten Verkäufen, Abonnements, Kunden, Leads oder sonstigen Ereignissen;
- Lizenz-, SaaS- oder Whitelabel-Vergütung;
- aktive Projektpartnerschaft mit klar definierten Aufgaben;
- passive Projektpartnerschaft ohne operative Mitwirkung;
- Hybridmodelle aus Fixvergütung und variabler Beteiligung;
- Vergütung bei Verkauf, Übertragung oder sonstigem Exit eines Projekts.
Berechnungsbasis, Abzüge, direkte Fremdkosten, Auszahlungsintervalle, Laufzeit, Mindestlaufzeit, Kündigung, Reporting, Prüfungsrechte und Exit-Regeln werden im jeweiligen Projektvertrag festgelegt. Eine auf Umsatz, Gewinn oder EBIT bezogene Vergütung kann in Perioden ohne entsprechende Bemessungsgrundlage null betragen.
Eine wirtschaftliche Beteiligung ist nicht automatisch eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung. Gesellschaftsanteile, Stimmrechte, Mitspracherechte oder Nachschusspflichten entstehen ausschließlich, wenn sie ausdrücklich und rechtlich wirksam vereinbart wurden.
9. Finanzierung, Investments und kapitalbezogene Modelle
Sofern CROPS oder ein Projekt Finanzierungsmöglichkeiten anbietet oder vermittelt, gelten hierfür ausschließlich die jeweiligen projektspezifischen Unterlagen und Verträge. Diese AGB stellen weder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren oder Veranlagungen noch eine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar.
Finanzierungsmodelle können – soweit im Einzelfall rechtlich zulässig und ausdrücklich vereinbart – insbesondere Darlehens-, Nachrang-, partiarische, umsatz-/gewinnabhängige oder sonstige wirtschaftliche Beteiligungsmodelle umfassen. Ob und in welcher Form ein solches Modell angeboten werden darf, richtet sich nach dem jeweiligen Projekt, dem Investorentyp und den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben.
Kapitalbezogene Modelle können bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Prognosen, Zielwerte, Planrechnungen und Szenarien sind keine Garantie. Ein Investor erhält keine operative Mitentscheidung, sofern diese nicht ausdrücklich vertraglich eingeräumt wird.
10. Projektverkauf, Übertragung und Exit
Ein CROPS-Projekt kann vollständig oder teilweise verkauft, lizenziert, ausgegliedert, in eine andere Gesellschaft überführt oder auf einen neuen Betreiber übertragen werden. Gegenstand einer Übertragung können – je nach Vertrag – insbesondere Marken, Domains, Software, Quellcode, Datenbanken, Dokumentation, Kundenbeziehungen, Lizenzen, Verträge oder sonstige digitale Assets sein.
Der genaue Umfang, Kaufpreis, Übergabezeitpunkt, Gewährleistung, Übergangsunterstützung, Rechte an bestehenden CROPS-Komponenten und die Behandlung laufender Verträge werden in einer gesonderten Projekt- oder Asset-Transfer-Vereinbarung geregelt.
Personenbezogene Daten werden bei einem Betreiber- oder Projektwechsel nur im Rahmen einer zulässigen Rechtsgrundlage und unter Beachtung der Datenschutzvorgaben übertragen.
11. Affiliate-, Referral- und Provisionsmodelle
CROPS kann projektbezogene Affiliate-, Referral- oder Partnerprogramme anbieten. Ein Provisionsanspruch entsteht nur nach den Bedingungen des jeweiligen Programms, insbesondere wenn der vermittelte Vorgang technisch eindeutig zugeordnet, wirksam abgeschlossen und nicht storniert, rückabgewickelt oder missbräuchlich erzeugt wurde.
Provisionshöhe, Cookie-/Attributionszeitraum, Mindestbetrag, Auszahlungszyklus und zulässige Werbemethoden können je Programm unterschiedlich sein. Eigenkäufe, künstliche Leads, irreführende Werbung, Markenmissbrauch, Spam oder sonstige Manipulationen sind unzulässig und können zum Ausschluss sowie zur Stornierung unberechtigter Provisionen führen.
12. Preise, Rechnungen, Zahlung und Zahlungsverzug
Die jeweils verbindlichen Preise ergeben sich aus Angebot, Projektvertrag, Produktseite, Checkout oder Rechnung. Gegenüber Verbrauchern werden Preise entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten ausgewiesen; gegenüber Unternehmern kann eine Nettoausweisung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer erfolgen, sofern dies entsprechend gekennzeichnet ist.
Zahlungen können – soweit angeboten – insbesondere per Banküberweisung, Stripe, Kredit-/Debitkarte, EPS, Klarna, PayPal oder anderen angegebenen Zahlungsarten erfolgen. Für Zahlungsdienste gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin fällig. Bei Zahlungsverzug kann CROPS gesetzliche Verzugszinsen und notwendige Mahn- oder Betreibungskosten verlangen. CROPS kann weitere Leistungen, Downloads, Lizenzfreischaltungen oder Projektarbeiten bis zur Begleichung fälliger Beträge aussetzen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Eine Rückbuchung oder ein Chargeback ersetzt keine rechtlich zulässige Rücktritts-, Gewährleistungs- oder Reklamationserklärung. Unberechtigte Rückbuchungen können nach Klärung erneut in Rechnung gestellt werden.
13. Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung und gewährleistet, dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. CROPS ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte umfassend rechtlich zu prüfen.
14. Abnahme, Fehler und Gewährleistung
Bei individuell entwickelten Leistungen kann eine Abnahme oder Freigabe nach Meilensteinen vereinbart werden. Der Kunde soll erkennbare Mängel nachvollziehbar beschreiben und die zur Reproduktion erforderlichen Informationen bereitstellen.
Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil der Kunde nachträglich eine andere Gestaltung, zusätzliche Funktion oder geänderte Geschäftslogik wünscht. Solche Änderungen können als Change Request behandelt werden.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte, insbesondere zwingende Verbraucherrechte, bleiben unberührt. Für digitale Leistungen an Verbraucher gelten zusätzlich die anwendbaren Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes.
15. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Quellcode und Open Source
Vorbestehende CROPS-Komponenten, Frameworks, Bibliotheken, generische Module, Methoden, Tools und wiederverwendbare Entwicklungsbausteine bleiben – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – bei CROPS beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde erhält die für den Vertragszweck vereinbarten Nutzungsrechte.
Eine Übertragung von ausschließlichen Rechten, Quellcode, Marken, Domains oder sonstigem geistigem Eigentum erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die hierfür geschuldete Vergütung vollständig bezahlt ist.
Open-Source-Software und Drittanbieter-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Diese Lizenzbedingungen gehen insoweit entgegenstehenden Regelungen vor.
16. Drittanbieter, APIs, Plattformen und externe Dienste
CROPS-Projekte können von Drittanbietern wie WordPress, WooCommerce, Shopify, Hostinganbietern, Zahlungsdiensten, E-Mail-Diensten, KI-Anbietern, Karten-/Video-Diensten oder externen APIs abhängen. CROPS hat keinen Einfluss auf Änderungen, Preismodelle, Verfügbarkeit, Richtlinien oder die Einstellung solcher Drittleistungen.
Notwendige Anpassungen aufgrund wesentlicher Änderungen von Drittanbietern können gesondert angeboten werden, sofern keine andere Wartungsvereinbarung besteht.
17. Verfügbarkeit, Updates und Weiterentwicklung
CROPS ist berechtigt, eigene Dienste und Produkte im Rahmen der Zumutbarkeit technisch weiterzuentwickeln, Sicherheitsmaßnahmen anzupassen, Fehler zu beheben und Benutzeroberflächen zu ändern. Wesentliche vertraglich zugesagte Kernleistungen werden dadurch nicht ohne entsprechende Grundlage entzogen.
Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei Drittanbietern oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von CROPS können die Verfügbarkeit zeitweise beeinträchtigen.
18. Verbraucher, Rücktritt und digitale Inhalte
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, kann das Rücktrittsrecht bei kostenpflichtigen Leistungen erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist zustimmt und bestätigt, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht verliert, und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, können im Rücktrittsfall die gesetzlich vorgesehenen Folgen für bereits erbrachte Leistungen eintreten.
Zwingende Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
19. Haftung
CROPS haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie im gesetzlich zwingenden Umfang für Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen; gegenüber Unternehmern kann die Haftung im zulässigen Umfang auf typische, vorhersehbare Schäden aus wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sein.
Für Datenverlust haftet CROPS nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang. Der Kunde ist verpflichtet, im eigenen Verantwortungsbereich angemessene Backups und Wiederherstellungsmöglichkeiten vorzuhalten.
Für wirtschaftliche Prognosen, Marktannahmen, SEO-Rankings, Reichweiten, Umsätze, Gewinne, Förderungen, Finanzierungsentscheidungen oder Entscheidungen Dritter wird kein bestimmter Erfolg garantiert.
20. Vertraulichkeit
Als vertraulich gekennzeichnete oder nach ihrer Natur vertrauliche Projekt-, Geschäfts-, Kalkulations-, Quellcode- und Zugangsinformationen sind angemessen zu schützen und dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
21. Datenschutz und Cookies
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Cookies, Tracking, Zahlungsdiensten, Chat, externen Medien, Lizenzprüfung und Betroffenenrechten enthält die Datenschutz- und Cookie-Erklärung.
22. Vertragslaufzeit und Kündigung
Laufzeit, Mindestbindung und Kündigungsfrist richten sich nach dem jeweiligen Vertrag oder Produktmodell. Unbefristete laufende Leistungen können unter Einhaltung der vereinbarten beziehungsweise gesetzlichen Frist gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Offene Zahlungs-, Abrechnungs-, Geheimhaltungs- und Rechtepflichten bleiben über die Beendigung hinaus bestehen, soweit dies ihrem Zweck entspricht.
23. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese durch unvorhersehbare und nicht beherrschbare Ereignisse verursacht werden, insbesondere Naturereignisse, großflächige Infrastruktur- oder Netzausfälle, behördliche Maßnahmen, Krieg, erhebliche Cyberereignisse, Arbeitskämpfe oder vergleichbare Umstände. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
24. Alternative Streitbeilegung
Soweit gesetzliche Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung bestehen, werden diese erfüllt. Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR/OS-Plattform) wurde 2025 eingestellt und wird daher nicht mehr als Beschwerdeplattform verlinkt.
25. Schlussbestimmungen
Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Ein Gerichtsstand am Sitz von CROPS gilt nur, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
CROPS kann diese AGB für zukünftige Verträge anpassen. Änderungen bestehender Dauerschuldverhältnisse erfolgen nur auf einer rechtlich zulässigen Grundlage und unter angemessener Information des Vertragspartners.
Projektpartnerschaften und wirtschaftliche Beteiligungen werden nur auf Basis individueller Projektunterlagen abgeschlossen. Die Darstellung eines Projekts auf CROPS begründet keinen Anspruch auf Beteiligung, Rendite oder Erwerbsmöglichkeit.